Folgende Personen können in die private Krankenvollversicherung wechseln:
- Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Diese beträgt 2012 bundeseinheitlich 49.950 €, bzw. 4.162,50 € pro Monat. Bedingung ist ,
dass das tatsächliche im Kalenderjahr erzielte regelmässige Jahresarbeitentgeld (JAE)
in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAE-Grenze überstiegen hat und auch
im Folgejahr über der JAE-Grenze liegen wird.
- Selbständige sowie
- Freiberufler können unabhängig von Ihrem Einkommen entscheiden.
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